Wolf, Sven
Das moralische Risiko der GKV im Spannungsfeld zwischen Solidarität und Eigenverantwortung
Promotion bei Prof. Dr. Preis
Peter Lang, Frankfurt a. M.
2009
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland bietet ihren Mitgliedern im Krankheitsfall ein Schutzsystem, welches von den individuellen Risiken des Einzelnen entkoppelt ist. Die im Laufe der Jahrzehnte immer bunter zusammen gewürfelte Mitgliedergemeinschaft der GKV repräsentiert eine funktionsfähige Solidargemeinschaft. Heute genauso wie vor 130 Jahren. Aber diese Solidarität hat Grenzen und gilt nicht unbesehen persönlichen Verhaltens. Die Schnittstelle zwischen Solidarität und Eigenverantwortung zu beleuchten und Mittel zur Wahrung des Gleichgewichtes zwischen beiden Maximen vorzustellen, ist Ziel der Arbeit.
Im Wesentlichen werden die tragenden Systemprinzipien der Solidarität und Eigenverantwortung anhand der normativen Vorkommen aufgearbeitet. Oft zeigt sich dabei, dass wo der Gesetzgeber Eigenverantwortung normiert wissen wollte, lediglich Finanzierungsmitverantwortung festgeschrieben worden ist.
Ob die normativen Ausprägungen der Eigenverantwortung geeignet sind, das aus dem Privatversicherungswesen bekannte Phänomen des moralischen Risikos ("moral hazard") einzudämmen, ist der zentrale Untersuchungsgegenstand, dem im weiteren Verlauf der Dissertation nachgegangen wird. Eine entscheidende Rolle spielt dabei § 52 SGB V, der als ersichtliche einzige Regressnorm im SGB V den Versicherten in die Pflicht nehmen könnte. Als dogmatisch einzuordnender subjektiver Risikoausschluss kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass dies jedoch einzig für die zugezogene Verletzung nach Risikosportunfällen in bestimmten Konstellationen gelingen kann. Übergewicht und Rauchen sowie die Neuinfektion mit HIV sind keine regressfähigen Krankheiten.