Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis
I. Wissenschaftlicher Werdegang
1. Im Überblick
- Geboren 1956 in Wuppertal.
- Nach einer Banklehre Studium der Rechtswissenschaften von 1978 bis 1983 in Regensburg und in Köln.
- 1983 erstes juristisches Staatsexamen.
- 1987 zweites juristisches Staatsexamen.
- 1986 Promotion (bei Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau) mit der Arbeit "Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen".
- 1992 Habilitation mit dem Werk "Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht".
- Venia legendi für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Handelsrecht.
- 1993 Lehrstuhlvertretung an der Universität Hannover.
- September 1993 Ruf an die Heinrich-Heine Universität Düsseldorf und Fernuniversität/Gesamthochschule Hagen, wo er bis 2001 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Sozialrecht innehatte.
- 1994 bis 1997 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FernUniversität Hagen.
- 1998 Direktor des neugegründeten Instituts für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht.
- 2001 Ruf an die Universität zu Köln.
- Seit 2002 Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht und Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht.
- Von November 2005 bis April 2008 Prodekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu Köln.
- 2007 Ablehnung eines Rufs an die Universität Trier als Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft.
- Von Mai 2008 bis Dezember 2015 Mitglied des Hochschulrates der Universität zu Köln
- Von Mai 2011 bis Oktober 2020 Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V.
- Seit Oktober 2020 Ehrenpräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V.
- Mai 2013 Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Athen in Anerkennung des wissenschaftlichen Werkes
- Von 2015 bis 2018 unabhängiger Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission im Bereich der Evangelischen Kirche und Diakonie in Rheinland-Westfalen-Lippe (ARS-RWL).
- Von 01. Oktober 2015 bis 30.09.2021 Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln
2. Aus der Festschrift zum 65. Geburtstag
Aus der Festschrift für Ulrich Preis „Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts“ (2021) zum 65. Geburtstag, herausgegeben von Wiebke Brose, Stefan Greiner, Christian Rolfs, Adam Sagan, Angie Schneider, Markus Stoffels, Felipe Temming und Daniel Ulber.
Ulrich Preis wurde 1956 in Wuppertal geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Banklehre, ehe er das Studium der Rechtswissenschaften von 1978 bis 1983 in Regensburg ergriff und dann im Köln fortsetzte. Nach dem ersten Staatsexamen im Jahre 1983 leistete er das Referendariat ab. Während dieser Zeit wurde Ulrich Preis 1986 an der Universität zu Köln mit der Arbeit „Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen“ bei Peter Hanau promoviert, der ihn nach dem Abschluss des Studiums an sein Forschungsinstitut für Sozialrecht geholt hatte. Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahre 1987 blieb Ulrich Preis dem Institut treu. Hier habilitierte er sich 1992 mit der Schrift „Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht“ und erhielt die Lehrbefugnisse für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Handelsrecht. Für das Sommersemester 1993 nahm er eine Lehrstuhlvertretung an der Leibniz Universität Hannover wahr, ehe er im September 1993 einen Ruf an die Heinrich-Heine Universität Düsseldorf und Fernuniversität/Gesamthochschule Hagen annahm, wo er bis zum Sommersemester 2001 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Sozialrecht innehatte. Hier gründete er auch als Direktor 1998 das Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht. Zum Wintersemester 2001/2002 nahm Ulrich Preis einen Ruf an die Universität zu Köln an, wo er seitdem Direktor des Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht ist. Anfang 2007 lehnte er einen ehrenvollen Ruf an die Universität Trier als Direktor des renommierten Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft ab. Seitdem ist Ulrich Preis der Universität zu Köln verbunden geblieben.
Sein wissenschaftliches Werk hat Ulrich Preis allen von seinen Lehrbefugnissen umfassten Rechtsgebieten gewidmet. Im Zentrum seiner Leidenschaft stehen dabei insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht in ihren nationalen, europäischen und internationalen Bezügen und Querverbindungen. Mit über 430 Veröffentlichungen ist er in der gesamten Bandbreite ausgewiesen. Dieses œuvre im Einzelnen zu würdigen, ist nicht möglich. Ihm und seinem Autor Ulrich Preis kann man sich wohl am besten dadurch nähern, wenn man sich bewusst ist, dass Meinungsstärke und Beharrlichkeit die feste Grundmelodie seiner Publikationen bilden, was auch die Bereitschaft umfasste, Positionen ggf. robust zu verteidigen. Zudem muss man sich vor Augen halten, dass bereits die Anfänge seiner wissenschaftlichen Tätigkeit auf eine große Begabung hindeuteten, die sich später am Forschungsinstitut von Peter Hanau unter dessen wissenschaftlicher Obhut und Pflege entfaltete. Der erste Beitrag von Ulrich Preis, den er gegen Ende seines Studiums verfasste, behandelte verfassungsrechtliche Fragen zur Neuregelung der Montan-Mitbestimmung und untersuchte speziell die Gestaltungsgrenzen des Gesetzgebers am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes (AuR 1983, 161). Es waren Gedanken, die sich später auch in den tragenden Linien des BVerfG zum MontanMitbErgG aus dem Jahre 1999 wiederfinden würden). Dann folgten 1986 seine Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, mit denen er promoviert wurde und das arbeitsrechtliche Podium betrat. Das Werk befasste sich in einer rechtsmethodischer Weise mit dem Recht des materiellen Kündigungsschutzes, insbesondere der Theorie der Kündigungsgründe. Der für das Kündigungsschutzrecht zuständige Zweite Senat des BAG zog sie bereits kurz nach ihrem Erscheinen heran und ließ sie maßstabsbildend werden (Hillebrecht ZfA 1991, 87, 95). Die Thesen dieser zeitlosen Schrift fanden bald ihre Heimstatt in einem Handbuch zum Kündigungsschutz und einem Großkommentar zum Kündigungsrecht, in dem Ulrich Preis als Mitautor und -herausgeber aufgenommen wurde (Stahlhacke/Preis/Vossen; Ascheid/Preis/Schmidt). Hinzu trat die Kommentierung des § 626 BGB im Staudinger. Aus der Phase hin zur zweiten Qualifikationsschrift sei zunächst ein Aufsatz zur Schweigepflicht und zum Anzeigerecht des Arbeitnehmers erwähnt (AuR 1989, 361; zusammen mit Roland Reinfeld). Angesichts der bevorstehenden Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937/EU ist dies noch immer ein aktuelles Thema und ein Beleg für die Weitsicht von Ulrich Preis, zumal er schon damals die überwiegende Rechtsprechung ablehnte, wonach die Anzeige rechtswidriger Praktiken eine Arbeitgeberkündigung rechtfertigen könne. Zu nennen ist ferner eine Urteilsbesprechung, in der er die Auslegung und Inhaltskontrolle von Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen eingehend analysiert, die allzu große Anlehnung an tarifvertragliche Wertungen kritisiert und Wertungsharmonie zur Kontrolle vertraglicher Verjährungs- und Ausschlussfristen im allgemeinen Zivilrecht propagiert (ZIP 1989, 885). Diese Besprechung lässt sich in Struktur und Positionierung als Vorstudie zu seiner Habilitationsschrift verstehen, in der er sich 1992 mit den Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht befasste und dabei den Primat auf eine Stärkung des individualvertraglichen Versprechens und damit den Grundsatz der Vertragstreue legte, indem er die arbeitsvertragliche an der AGB-rechtlichen Klauselkontrolle ausrichtete und angemessene Inhalte von allgemeinen Arbeitsbedingungen auf dieser neuen Grundlage durchdeklinierte. Die gleich zu Beginn seiner Habilitation auf Seite 1 gestellt Frage – „Was gilt der Vertrag im Arbeitsrecht?“ – harrt noch heute einer Antwort, wenn es gilt, die drei Wirkkreise Privat-, Tarifvertrags- und Betriebsautonomie angemessen auszutarieren. Auch diese Grundlagenschrift füllte eine Lücke in der Arbeitsrechtswissenschaft und wurde alsbald wahrgenommen (BVerfGE 89, 214). Ihre auf das Vertragsprinzip hin ausgerichteten Thesen wirkten gemeinsam mit einer kurz danach publizierten vergleichenden Analyse zur Kompensation von Ungleichgewichtslagen in der Rechtsprechung der Arbeits- und Zivilgerichte, in der Ulrich Preis die spätere Vorschrift des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB inhaltlich vorwegnahm (AuR 1994, 139). Der Gesetzgeber des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sah 2001 ebenfalls kritisch auf die Rechtsprechung zu Ausschlussfristen und weitete die AGB-Kontrolle auf das Arbeitsrecht aus. Das war auch der Moment, eine Loseblattsammlung zur Arbeitsvertragsgestaltung von 1995 (zusammen mit Peter Hanau und unter Mitarbeit von Michael Kliemt) in das Handbuch „Der Arbeitsvertrag“ zu überführen, in dem sich Ulrich Preis seit 2002 als Mitherausgeber und Mitautor für eine faire und die Interessen beider Seiten beachtende Vertragsgestaltung mit Verve einsetzt.
Die monographische Vermessung des Kündigungsschutzrechts und des Individualarbeitsvertrags eröffnete Ulrich Preis den Zugriff auf das gesamte Arbeitsrecht mit seinem Mehrebenensystem, der durch die in Hagen/Düsseldorf entstandenen Lehrbücher zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht und seine Kommentierung im Erfurter Kommentar des Arbeitsrechts vertieft wurde (seit 2004 auch als Mitherausgeber). Ebenso entstanden erste Kapitel für das Lehrbuch zum Sozialversicherungsrecht, das Ulrich Preis inhaltlich seit den Anfängen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ebenfalls begleitete, so zum Beispiel mit Beiträgen zum Kinder- und Jugendhilferecht. Auf diesem Fundament entstanden später Beiträge wie die Legitimation und Grenzen des Betriebsbegriffs im Arbeitsrecht (RdA 2000, S. 257) oder Koordinationskonflikte zwischen Arbeits- und Sozialrecht (NZA 2000, 914). Letztere Thematik hat, wie die BSG-Urteile zu den Honorarärzten aus dem Jahr 2019 zeigen, auch heute noch nichts an ihrer Aktualität eingebüßt. Diskussionspfade legte Ulrich Preis auch im Diskriminierungsrecht, als das AGG aus der Taufe gehoben wurde, namentlich mit Blick auf das Verbot der Altersdiskriminierung im Zuge der Mangold-Entscheidung des EuGH. Die Schlangenlinien dieser Rechtsprechung zu diesem neuen Diskriminierungsverbot hat er seitdem kritisch begleitet (NZA 2006, 401 und NZA 2010, 1323). Auch auf dem Gebiet seiner Kernanliegen bezog er zu aktuellen Fragen Stellung. Erwähnt sei seine kritische Rechtsprechungsanalyse zum Komplex Pflichtverletzungen und Bagatelldelikte als (außerordentlichen) Kündigungsgrund kurz vor der Verkündung der Emmily-Entscheidung des BAG (AuR 2010, 186 ff., 242 ff.). Auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung betrifft dies seine Untersuchung zum Recht der Sonderzahlungen und seine beständige Kritik an Freiwilligkeitsvorbehalten zu (SR 2012, 101 bzw. NZA 2009, 281). Beide Publikationen dienten dazu, den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers gem. § 611a Abs. 2 BGB gegenüber dem Zugriff des Arbeitgebers zu stärken.
Die wissenschaftliche Begehung wäre unvollständig, wenn man die rechtspolitischen Vorschläge von Ulrich Preis unerwähnt ließe. Prominent sind zunächst seine Arbeiten zum Befristungsrecht im Hochschulbereich, insbesondere ein Gutachten zu den befristeten Arbeitsverhältnissen in Wissenschaft und Forschung (2001, mit Thomas Dieterich), in welchem die strukturellen Grundlagen des heutigen WissZeitVG niedergelegt sind, das er ebenfalls kommentiert. Ferner seien die Ideen zur Neuordnung der geringfügigen Beschäftigung in Erinnerung gerufen (NZA 2013, 113, mit Thomas Griese und David Kruchen), in der er das sozialversicherungspflichtige Nettoarbeitsverhältnis als innovative arbeitsmarkt- und sozialpolitische Alternative zum derzeitigen status quo vorstellt. Als rechtspolitische Höhepunkte dürften freilich seine Arbeiten an zwei Kodifikationsentwürfen zum Arbeitsvertragsrecht anzusehen sein. An einem Entwurf wirkte Ulrich Preis als Mitglied des Arbeitskreises Deutsche Rechtseinheit im Arbeitsrecht bereits 1992 mit. Den erneuten Versuch wagte er 2006 gemeinsam mit Martin Henssler und der Unterstützung Bertelsmann-Stiftung. Ergebnis war der Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes im Sinne eines grundsätzlichen restatement mit behutsamen und ausgewogenen Fortentwicklungen. Diesem Vorschlag wurde Kritik von beiden Seiten zuteil. Seine Schöpfer wurden 2007 mit dem Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet. Wenngleich es auch seitdem nicht gelungen ist, den Gesetzgeber zu einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts zu bewegen, so hat Ulrich Preis dies „sportlich“ genommen und das BGB zur Geburt des Arbeitsvertrages in § 611a BGB am 1.4.2017 beglückwünscht. Er ist sicher, dass das Arbeitsrecht auf die Potenziale dieser Vorschrift setzen kann, um die Herausforderungen einer globalen und digitalen Arbeitswelt zu meistern (NZA 2018, 817).
Schaut man auf den Hochschullehrer und Wissenschaftler Ulrich Preis, so hat er diese beiden Rollen im universitären Kontext vorbildlich ausgefüllt. Seine Begeisterung für die Rechtswissenschaft hat er den Studierenden vom ersten Semester an vermittelt. Ein großes Anliegen war ihm, sie für ihre spätere Verantwortung als Juristen in unserer Gesellschaft vorzubereiten und für rechtspolitische Entwicklungen zu sensibilisieren. Hervorragendes Anschauungsmaterial boten hierfür seine strukturierten arbeitsrechtlichen Vorlesungen. Die Studenten dankten es ihm, indem sie seine Vorlesungen regelmäßig besuchten und ihn mit einem Lehrpreis bedachten, den er 2005 von der Fachschaft Jura überreicht bekam. Mit demselben Engagement setzte sich Ulrich Preis für den wissenschaftlichen Nachwuchs ein. Die akademischen Anlagen seiner Doktoranden und Habilitanden förderte er erfolgreich zutage, wobei ihm sein untrügliches Gespür für relevante Themen half. Insbesondere die Institutsangehörigen profitierten von seiner Art und Weise, wie er sie an das wissenschaftliche Arbeiten in kollegialer Selbständigkeit heranführte, dabei als Ansprechpartner für Rechtsgespräche, aber auch persönliche Anliegen jederzeit zur Verfügung stand. So ist IDEAS nicht nur ein bloßes Akronym seines Institutsnamens, sondern es steht auch für die vielen Ideen und die Schaffenskraft, die er an diesem Ort zunächst in Düsseldorf/Hagen und danach in Köln zu entfachen vermochte.
Über die Tätigkeit als Wissenschaftler und Hochschullehrer hinaus hat sich Ulrich Preis vielfältig in der akademischen Selbstverwaltung engagiert. An der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf und Fernuniversität/Gesamthochschule Hagen bekleidete er von 1994 bis 1997 das Amt des Dekans. Nach seinem Wechsel an die Universität zu Köln war er von November 2005 bis April 2008 Prodekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät. Von Mai 2008 bis Dezember 2015 war er Mitglied im neu geschaffenen Hochschulrat der Universität zu Köln. Seit Anfang Oktober 2015 übt er das Amt des Dekans aus und setzt sich für die Belange der rechtswissenschaftlichen Fakultät ein.
Dem internationalen Austausch hat sich Ulrich Preis mit seiner Expertise zum Kündigungsschutz- und Arbeitsvertragsrecht verdient gemacht. In China half er, ein kodifiziertes Arbeitsvertragsgesetz mit zu entwickeln. Vor allem aber sind seine Verbindungen nach Griechenland zu nennen – ein Land, das seit Jahrzehnten im Arbeitsrecht nach Deutschland schaut. Mit großem persönlichen Einsatz pflegt Ulrich Preis enge Kontakte zu den beiden großen rechtswissenschaftlichen Fakultäten Griechenlands, der Nationalen Kapodistrias Universität Athen und der Aristoteles Universität Thessaloniki. Im Zuge von gemeinsamer Veranstaltungen mit Kollegen, Studierenden und Praktikern konnten feste arbeitsrechtliche Brücken zwischen diesen beiden Ländern errichtet werden. Zeichen der Anerkennung dieses Engagements war im Mai 2013 die Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Kapodistrias Universität Athen. Ganz im aristotelischen Sinne wird Ulrich Preis dort als Mensch des Maßes angesehen, der an die soziale Bestimmung des Arbeitsrechts und den Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber glaubt (Georg Leventis, Nationale Kapodistrias Universität Athen).
Als Arbeitsrechtler war und ist Ulrich Preis nicht nur der akademischen Welt, sondern auch der Praxis auf engste verbunden. Von Mai 2011 bis November 2020 war er Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. Seitdem ist er Ehrenvorsitzender dieses Verbandes. Des Weiteren ist seine Funktion als unabhängiger Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission im Bereich der Evangelischen Kirche und Diakonie in Rheinland-Westfalen-Lippe zu erwähnen. Dieses Amt übt er seit 2015 aus. Ende August 2018 vermittelte er als Mitschlichter im Arbeitskampf des Universitätsklinikums Essen erfolgreich zwischen den Tarifparteien. Der Bezug zur Arbeitswelt wäre unvollständig, wenn man nicht die Vorträge oder Teilnahmen an Symposien erwähnen würde. Seine Fachkompetenz ist gefragt, seine Stimme wird vernommen. (Angehende) Fachanwälte für Arbeitsrecht sind von seinen Gedanken mit geprägt worden, die er stets gespickt mit der notwendigen Portion Humor packend vermitteln konnte. Auf den wichtigen Plattformen, den Jahrestagungen der NZA und des DAI, war er präsent. Sein Einfluss durch Vorträge, Publikationen und Expertise führte 2015 und 2017 zur Aufnahme in die Liste der „40 führenden Köpfe“ eines renommierten Personalmagazins.
II. Forschungsschwerpunkte
Seit Beginn der neunziger Jahre beschäftigt sich Ulrich Preis intensiv mit Fragen des Arbeitsvertragsrechts. Seine Forschungsschwerpunkte erstrecken sich auf das gesamte Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, insbesondere das Kündigungsschutzrecht sowie das Europäische Arbeits- und Sozialrecht (vgl. Publikationsdatenbank). Er war Mitglied des Arbeitskreises Deutsche Rechtseinheit im Arbeitsrecht, der im Jahre 1992 einen Entwurf zur Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts vorgelegt hat. Im Jahre 2006 hat er gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Henssler einen erneuerten Diskussionsentwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz vorgelegt. Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. hat diesen Entwurf im April 2007 mit dem 1. Preis ausgezeichnet.
Schließlich übt Ulrich Preis zahlreiche Mitherausgeberfunktionen aus, u.a. für die in Deutschland auflagenstärkste arbeitsrechtliche Fachzeitschrift Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), die Sozialgerichtsbarkeit (SGb) und die Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR). Daneben gibt er mit der Loseblattsammlung Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (EAS) die deutschlandweit einzige Entscheidungssammlung auf diesem Rechtsgebiet heraus.
III. Kommissionen; Mitgliedschaften u.ä.
Seit vielen Jahren Mitglied der Auswahlkommission der Studienstiftung des Deutschen Volkes und Gutachter für die Deutsche Forschungsgemeinschaft tätig.
Ulrich Preis war von April 2001 bis Ende 2002 Mitglied der Regierungskommission des Landes NRW zur Reform des öffentlichen Dienstes. Sie hatte zum Auftrag, aus Sicht unabhängiger Fachleute aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft zu beschreiben, welche Anforderungen an den öffentlichen Dienst der Zukunft zu stellen sind, und der Landesregierung Nordrhein-Westfalens entsprechende Vorschläge zur Weiterentwicklung des Dienst- und Tarifrechts zu unterbreiten. Dem Auftrag entsprechend, sollte die Kommission die tatsächlichen Schwachpunkte des öffentlichen Dienstrechts herausfiltern und die Konsequenzen für die Änderung des Rechts der im öffentlichen Dienst Beschäftigten aufzeigen. Die geltende Rechtslage und insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sollten zwar beachtet werden, für die Kommission jedoch keine Grenze in der Entwicklung neuer Visionen eines öffentlichen Dienstes der Zukunft darstellen.
Ulrich Preis ist Vorsitzender der 2002 gegründeten Gesellschaft zur Förderung der sozialrechtlichen Forschung e.V. mit Sitz in Köln. Die Ziele der Gesellschaft, die seit 2002 jährlich den sog. Kölner Sozialrechtstag organisiert, sind die finanzielle Förderung und Sicherung des sozialrechtlichen Nachwuchses in Nordrhein-Westfalen, die Förderung von Symposien und Weiterbildung in den Berufsfeldern der Sozialversicherung, die Förderung der Publikation wissenschaftlicher Beiträge, finanzielle und ideelle Unterstützung von Forschungsvorhaben und schließlich die Unterstützung sozialrechtlicher Forschung an den juristischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen. Die Gesellschaft arbeitet gemeinnützig und ist nicht den Zielen bestimmter Interessengruppen oder auch einzelner Sozialversicherungsträger verpflichtet. Der Vorstand ist entsprechend plural besetzt und besteht zurzeit aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialgerichtsbarkeit, der Universität, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung. Darüber hinaus ist Ulrich Preis neutrales Mitglied des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
2006 gründete Ulrich Preis mit weiteren Kolleginnen und Kollegen die Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer. Ulrich Preis ist seit Oktober 2020 Ehrenpräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. Dieser Verband umfasst rund 3.000 Mitglieder, insbesondere Berufsrichter und ehrenamtliche Richter der Gerichte für Arbeitssachen, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sowie die Vertreter der Anwaltschaft, der Arbeitsrechtswissenschaft und die Vertreter der an der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung beteiligten oder für die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständigen Behörden.
Professor Preis war von Januar 2015 bis 2018 unabhängiger Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission im Bereich der Evangelischen Kirche und Diakonie in Rheinland-Westfalen-Lippe (ARS-RWL). Die Einrichtung dieser Funktion ist u.a. nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts notwendig, wenn die kirchlichen und diakonischen Dienste weiterhin vor Arbeitskämpfen geschützt bleiben sollen.
Referenten- und Gutachtertätigkeit
In der Praxis des Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialrechts ist Ulrich Preis als Referent und Gutachter gefragt. Er berät Unternehmen und Ministerien und hat an zahlreichen Gesetzesvorhaben mitgearbeitet (zuletzt insbesondere an der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes). Ferner engagiert er sich in der Fachanwaltsausbildung Arbeitsrecht und Sozialrecht.