Moot Court des Bundesarbeitsgerichts 2025/26
Arbeitsrecht in der Praxis: hautnah! Auch 2025 veranstaltet das Bundesarbeitsgericht wieder einen Moot Court zum Arbeitsrecht, in dem Studierende wertvolle Erfahrungen aus der arbeitsgerichtlichen Praxis gewinnen können.
Was ist der Moot Court?
Zentraler Inhalt des Moot Courts ist die schriftliche Bearbeitung eines arbeitsrechtlichen Falles und das Auftreten in einer simulierten Gerichtsverhandlung als Parteivertreter vor Berufsrichtern des BAG. Er bietet Studierenden die Möglichkeit, bereits während ihrer universitären Ausbildung Erfahrung in praktischer juristischer Argumentation und Rhetorik zu sammeln, tiefe Einblicke in die Arbeitsweise der Arbeitsgerichtsbarkeit auf höchster Ebene zu erwerben und Kontakte mit der Praxis zu knüpfen. Im Grundstudium kann außerdem eine Schlüsselqualifikation erlangt werden. Für Teilnehmer aus dem Schwerpunktbereich 5 (Arbeitsrecht etc.) besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Moot Court eine Wahlbereichsklausur zu absolvieren.
Ablauf des Moot Courts
Die Bewerber werden in Teams von 2-3 Personen eingeteilt. Mitte Juli 2025 erhalten die Teams einen vom BAG entwickelten Fall, der einen unstreitigen Sachverhalt aus dem Gebiet des Arbeitsrechts enthält. Mit der Sachverhaltsstellung wird zugleich mitgeteilt, ob das Team in der Eröffnungsrunde vor dem BAG die Rolle des Klägers oder die des Beklagten einzunehmen hat. Die Teams haben diesen Sachverhalt sowohl in rechtlicher als auch in darstellerischer Hinsicht aufzuarbeiten, wobei ihnen Wissenschaftliche Mitarbeiter aus den betreuenden Instituten (Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Institut für Arbeits- und Sozialrecht) zur Seite stehen. Außerdem werden Praktiker aus Anwaltschaft und Gerichtsbarkeit die Teilnehmer im Rahmen von Einführungskursen zur Schriftsatzerstellung sowie zum Plädieren unterstützen. Aus der Perspektive des Klägers oder des Beklagten haben die Teams dann bis Dezember 2025 kurze vorbereitende Schriftsätze zu fertigen.
Der eigentliche Moot Court findet am 22.01.2026 statt. Die Teams treten dann im Rahmen einer gemeinsamen und vom Verein für Arbeitsrecht e.V. finanzierten Fahrt nach Erfurt vor dem BAG in Erfurt vor einer aus Richtern des BAG bestehenden Richterbank gegeneinander an. Die vier Teams, die in der Eröffnungsrunde die meisten Punkte für juristische Argumentation und Darstellung erhalten, qualifizieren sich für die Endrunde, bestehend aus Halbfinale und Finale.
Weiterführende Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Webseite des Bundesarbeitsgerichts.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle Studierenden ab dem vierten Semester, die ein besonderes Interesse am und idealerweise Vorkenntnisse im Arbeitsrecht haben. Neben Studierenden im Grundstudium wollen wir insbesondere auch Teilnehmer des Schwerpunktbereichs 5 ermuntern, sich zu bewerben.
Bewerbung
Wir laden Sie herzlich ein, sich bis zum 31.05.2025 per E-Mail an bag-moot-courtuni-koeln.de zu bewerben. Wir freuen uns über aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf, Motivationsschreiben sowie etwaigen weiteren aufschlussreichen Unterlagen.
Kontakt
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit unter bag-moot-courtuni-koeln.de zur Verfügung.