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Shen, Yuan

Übernahme der Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang 

Ein Vergleich zwischen deutschem und chinesischem Recht

 

Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis 

 

Verlag Dr. Kovac, Hamburg

2014

Abstract:

Mit der zunehmenden Globalisierung und Europäisierung sind Unternehmens- bzw. Betriebsveräußerungen ein aktuelles Thema in Deutschland. Sie ziehen aber auch in China immer mehr Aufmerksamkeit auf sich. Sie sind eine beliebte unternehmerische Strategie zur Kapital­vergrößerung, Kostenersparnis sowie Konkurrenzvernichtung. Man stellt sich hierbei in beiden Ländern die gleichen Fragen: Was passiert mit den Arbeitsverhältnissen, wenn der Unternehmer (Betriebsinhaber) wechselt? Wie kann die Stabilität der Arbeitsverhältnisse am besten geschützt werden und dabei die Interessen der Arbeitgeber nicht unbeachtet bleiben?

Die zentrale Vorschrift im deutschen Recht dafür findet sich in § 613a BGB, einer Norm, die im Jahr 1972 erstmals ins deutsche Arbeitsrecht aufgenommen wurde und sich im Wege der Umsetzung der europäischen Richtlinien inzwischen zu ihrer jetzigen Fassung entwickelt hat. Auslegungen der Rechtsprechung verleihen der Norm immer wieder neue Lebendigkeit und bringen Diskussionen mit sich. Während man in Deutschland nach einer gerechteren Auslegungsweise der Regelungen sucht, befinden sich die vergleichenden chinesischen Vorschriften noch in der Entwicklungsphase. Die Rechtslage für diese Problematik ließ sich vor dem Erlass des neuen chinesischen Arbeitsvertragsgesetzes von 2008 nur mit „Durcheinander und Unüberschaubarkeit“ beschreiben. Es herrschten Rechtsnormen auf unterschiedlichen Hierarchieebenen mit ausgewiesenen Rechtsfolgen von unterschiedlicher Art und Weise. Erst mit dem Inkrafttreten des neuen Arbeitsvertragsgesetzes ist der gesetzliche Übergang der Arbeitsverhältnisse bei Wandlungen des Arbeitgebers zum ersten Mal vom Gesetz reguliert worden (§§ 33, 34 AVG).

Mit der vorliegenden Studie versucht die Autorin durch Vergleich der entsprechenden Normen in Deutschland und China eine Lösung für das Rechtsgebiet herauszufinden, welches in China besonders regelungs­bedürftig ist, aber bislang noch nicht systematisch diskutiert wurde. Die Suche nach einer Regelungslösung versteht sich nicht als eine reine Kopie der Normen durch den Rechtsvergleich, sondern als Entwicklung auf Grund der eigenen Prägung des Landes mit Hilfe der Rechts­vergleichung. Hierbei ist zu beachten, dass der Vergleich auf dynamischen und sich entwickelnden Rechten basiert, sodass eine Entwicklungstendenz heranzuziehen ist. Durch einen Vergleich wird hoffentlich ferner für die chinesische Seite eine Anregung für eine grundlegende begriffliche Forschungsmethode erweckt, die eine zweckmäßige Rechtsanwendung voraussetzt.

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