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Kamann, Jannis

Böswillig unterlassener Erwerb im Annahmeverzug des Arbeitgebers

Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, 2013

Stellt sich die Kündigung nach Abschluss des Kündigungsrechts­streites als unwirksam heraus, so besitzt der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Annahmeverzugslohn, ohne für den Arbeitgeber gearbeitet zu haben. Das so genannte Verzugslohnrisiko des Arbeitgebers stellt im Kündigungs­schutzprozess eine wirkungsvolle Waffe des Arbeitnehmers dar. Das mit der Verzugslohnzahlung verbundene Risiko erlangt hierbei herausragende Bedeutung, da sich die Abfindungshöhe an ihm orientiert. Der Autor untersucht in seiner Studie die Regelungen der §§ 615 S. 2 BGB und § 11 KSchG. Die Anrechnungsvorschriften sind mit einigen Fallstricken ausgestattet, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen müssen, wenn sie ihre Risiken im Kündigungsschutzprozess einschätzen wollen. Der Autor legt in den ersten Kapiteln einen Schwerpunkt auf die Erheblichkeit des Annahmeverzuges des Arbeitgebers in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. In seinem Hauptteil widmet sich das Werk sodann der Frage, wann man von einem böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbes sprechen kann. Hierbei wird der Fokus auf die Frage der Zumutbarkeit der dem Arbeitnehmer angebotenen Arbeit gerichtet. Im Zentrum steht der Versuch einer Entwicklung eines Kriterienkatalog für die Zumutbarkeit von Arbeit im Bereich des böswilligen Unterlassens während des Annahmeverzuges des Arbeitgebers. Hierzu untersucht Autor, inwieweit die in anderen Rechtsbereichen entwickelten Kriterien der Zumutbarkeit auf den Annahmeverzug übertragbar sind. Gleichzeitig setzt er sich kritisch mit den von Rechtsprechung und Literatur aufgestellten und bereits diskutierten Kriterien der Zumutbarkeit von Arbeit während des Annahmeverzuges intensiv auseinander. Darauf aufbauend widmet sich die Untersuchung den weiteren Voraussetzungen der Böswilligkeit und hier insbesondere der Frage, wann der Arbeitnehmer eine Tätigkeit grundlos ablehnt oder die Arbeitsaufnahme vorsätzlich verhindert. Abschließend spricht der Autor Empfehlungen aus, wie man sich in Zukunft während des Annahmeverzuges des Arbeitgebers verhalten kann und sollte.

 

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