Gäntgen, Hans Jörg
Die Pflicht zum Hinweis auf eigene und fremde Fehler in zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen
Promotion bei Prof. Dr. Dres. h. c. Hanau
1991
Abstract:
Niemand hat die Pflicht, sich selbst zu bezichtigen, anzuklagen oder seinem Gegner Waffen gegen sich selbst zu liefern. Gegenstand der Arbeit ist die Frage, inwieweit ein Vertragsteil verpflichtet ist, ohne Verlangen des anderen auf eine, dem Partner unbekannt gebliebene eigene oder fremde Pflichtwidrigkeit hinzuweisen. Untersucht werden daher nicht die gesetzlichen und vorvertraglichen Informationspflichten, sondern die sog. Aufklärungspflichten, die sich bei der Durchführung eines Vertrages ergeben. Hierbei wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen überhaupt eine Aufklärungspflicht entsteht, unter welchen Voraussetzungen ein Vertragsteil dem anderen ohne ausdrückliches Verlangen über erkennbar entscheidungserhebliche Umstände zu informieren hat und wann sich die Aufklärungspflicht auch auf eigene und fremde Pflichtwidrigkeiten erstreckt.