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Fiedler, Tanja

Kündigungsschutz außerhalb des KSchG und seiner Vorgängerregelungen durch Grundrechte und allgemeines Zivilrecht (Untersuchungszeitraum 1850 - 2006)

Promotion bei Prof. Dr. Dres. h. c. Hanau

KUPS-Datenbank

2006

Abstract:

Das Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer seit 1951 vor unzulässigen Kündigungen. Das Gesetz gilt jedoch nicht in Kleinbetrieben und in Privathaushalten oder wenn das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate besteht. Ähnliche Regelungen existierten bereits in dem Betriebsrätegesetz von 1920, das die ersten bedeutenden Regelungen des allgemeinen Kündigungsschutzes enthielt. Gegenstand der Dissertation ist die Entwicklung des Kündigungsschutzes durch allgemeines Zivilrecht und Grundrechte für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, die bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers nicht vom KSchG erfasst werden bzw. von den Vorgängerregelungen ausgeschlossen waren. Die Untersuchung beginnt bereits vor 1920, da der Gedanke eines Kündigungsschutzes durch allgemeines Zivilrecht bereits zu einem früheren Zeitpunkt entstanden ist. Nach einem kurzen Überblick über die gesetzliche Beschränkung des grundsätzlich freien Kündigungsrechts des Arbeitgebers durch Kündigungsfristen und -termine zwischen 1850 und 1920 werden die damaligen Ansätze einer weitergehenden Begrenzung dargestellt. Anschließend folgt eine Analyse der Bedeutung des Untersuchungsgegenstands während der Zeit der Weimarer Republik und nach 1945. Schwerpunkt ist die Entwicklung der aufgeworfenen Frage seit In-Kraft-Treten des KSchG am 14.8.1951 bis in die Gegenwart. Prägend waren die beiden bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen vom 24.4.1991 und vom 27.1.1998. Danach ist das Kündigungsrecht des Arbeitgebers außerhalb des KSchG heute aufgrund eines sich aus dem GG ergebenden Mindestkündigungsschutzes stärker eingeschränkt als in den vergangenen vier Jahrzehnten.

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