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Anders, Monika

Die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses in der Aktiengesellschaft

Promotion bei Prof. Dr. Dres. h. c. Hanau

1979

Abstract:

Nach § 106 Abs. 2 BetrVG hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss über wirtschaftliche Angelegenheiten zu unterrichten, soweit dadurch nicht Betriebs und Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden. Dieses Unterrichtungsrecht der Arbeitnehmer wird am Beispiel der Aktiengesellschaft näher untersucht. Durch eine Interpretation der in den §§ 106 ff. BetrVG verwendeten Begriffe erklärt die Autorin, in welchem Umfang, zu welcher Zeit und in welcher Art und Weise der Wirtschaftsausschuss informiert werden muss.