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Gesetzlich nicht geregelte Schuldverträge - Rechtsfindung und Inhaltskontrolle

Stoffels, Markus

Gesetzlich nicht geregelte Schuldverträge - Rechtsfindung und Inhaltskontrolle

Habilitation bei Prof. Dr. Ulrich Preis
Mohr Siebeck, Tübingen
2001

Abstract:
Gesetzlich nicht geregelten Schuldverträgen kommt in der heutigen Vertragswirklichkeit eine immense Bedeutung zu. Hierzu zählen sowohl altbekannte Innominatverträge als auch sogenannte moderne Vertragstypen wie etwa der Leasing-, der Kreditkarten- oder aber der Franchisevertrag. Die Wissenschaft hat diesen Vertragsformen schon immer große Aufmerksamkeit geschenkt. Bis in die jüngste Vergangenheit fehlte es jedoch an übergreifenden rechtsmethodischen Darstellungen. Die spezifischen Probleme dieser Verträge zeigen sich vor allem auf zwei Ebenen, nämlich im Bereich der Rechtsfindung und bei der Inhaltskontrolle. Markus Stoffels zeigt Grundpfeiler eines methodengerechten Rechtsfindungskonzepts auf, das sich in besonderem Maße dem Prinzip der Privatautonomie verpflichtet fühlt. Die Untersuchung wird dabei auch auf geschichtliche und rechtsmethodologische Erkenntnisse gestützt. Im Rahmen der Inhaltskontrolle gilt es zu berücksichtigen, dass an die Stelle des fehlenden Gesetzesrechts in der Praxis in weitem Umfang die 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen' treten. Der Autor zeigt Wege auf, wie trotz des fehlenden gesetzlichen Leitbildes eine effektive Inhaltskontrolle sichergestellt werden kann. Die gewonnenen Erkenntnisse sind über den konkreten Untersuchungsgegenstand hinaus von allgemeiner Bedeutung für das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedarf die gegenwärtige normative Vertragstypenordnung einer Fortentwicklung, insbesondere in Form von weiteren Schuldverträgen, und welches sollten dann die leitenden Kriterien sein? Markus Stoffels nimmt zu dieser Frage Stellung und bezieht in seine Ausführungen die jüngst neu belebte Diskussion um eine Reform des Schuldrechts ein. Auch die gemeinschaftsrechtlichen und internationalen Entwicklungen auf dem Gebiet des Vertragsrechts finden Berücksichtigung.