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Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M. (LSE)

Vita

Geboren wurde ich am 2. Juni 1974 im westfälischen Münster.

Mein Jura-Studium absolvierte ich von 1995 bis 1997 zunächst an der Universität Trier, wo ich zusätzlich eine Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Spanisch belegte. Daneben war ich dort von 1996 bis 1997 als studentische Hilfskraft beim Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht von Prof. Dr. Gerhard Robbers angestellt.

Ab September 1997 ging ich dann im Rahmen des Erasmus-Programmes für ein Jahr an die University of East London. Dort studierte ich Europa- und Völkerrecht sowie Grundzüge in VWL.

Nach meinem Auslandsjahr wechselte ich zur Albertus-Magnus-Universität zu Köln, wo ich Ende Juli 2000 das 1. Staatsexamen erfolgreich abschloß (Wahlfach Völker- und Europarecht). Während des Großteils meiner Studienzeit war ich Stipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung.

An der London School of Economics and Political Science absolvierte ich im akademischen Jahr 2000/2001 einen Master of Laws in Corporate and Commercial Law (Regulation of Financial Markets, Legal Aspects of International Finance, Alternativ Dispute Resultion und The International Protection of Human Rights).

Am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht arbeitete ich zunächst ab Anfang Dezember 2001 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und war im Projekt "Neue Medien in der Bildung" tätig. Dort bearbeitete ich insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung. Parallel zu meiner Tätigkeit bei Prof. Dr. Preis schloss ich zwischen März 2002 bis April 2004 den juristischen Vorbereitungsdienst am OLG Köln mit dem 2. Staatsexamen erfolgreich ab (Wahlfach Europarecht).

Meine Promotion, die von der "Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit" durch ein Promotionsstipendium unterstützt wurde, behandelte das Thema "Altersdiskriminierung im Arbeitsleben - Eine rechtsmethodische Analyse". Die Arbeit erschien Ende Mai 2008 im C.H. Beck Verlag und wurde von der Juristischen Fakultät der Universität Köln mit dem CBH-Preis ausgezeichnet. 

Die sich daran anschließende Habilitation handelt insbesondere vom Konzerngesellschafts- und Konzernarbeitsrecht. Ihr Thema lautet "Der vertragsbeherrschende Dritte –
Drittbeherrschte Schuldverhältnisse und Sonderverbindungen i.S.d. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB unter besonderer Berücksichtigung des Konzernhaftungsrechts". Die Arbeit untersucht Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Situationen, in denen ein Dritter die Beziehung zwischen zwei Vertragspartnern beherrscht, weil er über eine Vertragspartei Macht mit Hilfe von Direktions- und Weisungsrechten ausübt, die auf einem Vertrag oder einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung beruhen. Die zentrale These der Arbeit ist die Möglichkeit, die in § 311 II, III BGB kodifizierte culpa in contrahendo (c.i.c.) von der Beschränkung auf die vorvertragliche Phase und den herrschenden Geltungsgrund - i.e. das Vertrauen - zu lösen, um drittbeherrschte Schuldverhältnisse unter § 311 II Nr. 3 BGB zu fassen. Aus der c.i.c. wird eine 'culpa in dominando adversus tertium', im Falle einer verschuldensunabhängigen Haftung sogar zu einer 'obligatio in dominando adversus tertium'. Mit Hilfe dieser Figur lässt sich namentlich der konzerndimensionale Kündigungsschutz überzeugend begründen.

Die Habilitation wurde im Mai 2014 von der Hohen Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln angenommen und das Verfahren wurde im Juli 2014 mit dem Habilitationsvortrag über die Abnahme im Werkvertrag abgeschlossen. Die Habilitation erschien Ende 2015 als Band 124 in der Schriftenreihe des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht im Nomos Verlag (www.nomos-shop.de/Temming-vertragsbeherrschende-Dritte/productview.aspx?product=24052). Mir wurden die venia legendi in den Fächern Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, internationales Privatrecht und Europarecht verliehen. Von Oktober 2014 bis März 2015 habe ich einen Lehrstuhl an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt a.M. vertreten, ebenso von April 2015 bis März 2016 an der Universität Bremen. Anfang Oktober 2016 erfolgte die Ernennung zum ordentlichen Professor an der Leibniz Universität Hannover, wo ich einen Lehrstuhl zum Bürgerlichen Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht inne habe (www.jura.uni-hannover.de/temming_lehrstuhlinhaber.html). 

Arbeitsbereiche

  • Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, internationales Privatrecht und Europarecht