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Forschungsbereiche

Die Forschungsbereiche des Instituts sind das Bürgerliche Recht, das Deutsche und Europäische Arbeits- und Sozialrecht.

Ein traditioneller Forschungsschwerpunkt des Institutes ist neben dem Europäischen Arbeitsrecht das gesamte nationale individuelle und kollektive Arbeitsrecht, insbesondere das Recht der betrieblichen Altersversorgung.

Im Bereich des Sozialrechts liegen die Forschungsschwerpunkte im Sozialversicherungsrecht, insbesondere im Bereich Arbeitsförderungsrecht, Krankenversicherungsrecht, dem Recht der Unfallversicherung und der Rentenversicherung.

Es besteht eine enge Kooperation mit den Sozialgerichten und den Sozialversicherungsträgern des Landes NRW.

Im Bürgerlichen Recht sind Forschungsschwerpunkte das allgemeine und besondere Schuldrecht, dabei insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung und der Inhaltskontrolle von Verträgen sowie das Mietrecht.

Über die konkreten Forschungsschwerpunkte des Instituts geben die Publikationen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die abgeschlossenen Habilitationen, abgeschlossenen Promotionen und die laufenden Arbeiten Auskunft.