Von 1992 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Ende 1997 erstes juristisches Staatsexamen.
Von 1998 bis 1999 wissenschaftliche Hilfskraft im Großen Klausurenkurs im Rechtwissenschaftlichen Seminar an der Universität zu Köln.
Von 1998 bis 2000 Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln am LG Köln. Ende 2000 zweites juristisches Staatsexamen.
Von Juli 2001 bis Dezember 2003 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Forschungsinstitut für Deutsches und Europäisches Sozialrecht der Universität zu Köln.
Oktober 2002 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seit Anfang 2004 Rechtsanwältin in der Sozietät Lovells in Frankfurt.
2004 Promotion; Dissertation zum Thema: "Antidiskriminierung im Arbeitsrecht- neue Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht auf Grund der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG und ihre Einfügung in das deutsche Gleichbehandlungsrecht".